Allgemeine Nutzungsbedingungen Online Dienste
Bestimmungen zu Diensten, die Vermittlungsdienste im Sinne des Digital Services Act darstellen, einschließlich Löschen/Sperren von Inhalten und Nutzerzugängen, sonstigen Maßnahmen, Kündigung.
X.1 Die Mercedes-Benz AG stellt ggf. einzelne Dienste und Funktionen bereit, die als Vermittlungsdienste den Vorgaben des Digital Services Act (DSA) unterfallen. Dies gilt z.B. für solche Dienste und Funktionen, in denen von Kunden oder Dritten („Nutzern“) bereitgestellte Informationen in deren Auftrag gespeichert und/oder öffentlich verbreitet werden. In diesem Fall gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
X.2 Die Mercedes-Benz AG behält sich das Recht vor, den Nutzer bei Anzeichen einer missbräuchlichen Nutzung der jeweiligen Dienste oder Funktionen oder einer Nutzung, die gegen die Vorgaben dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen verstoßen, zu sperren oder sonst geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Eine Nutzung gilt insbesondere dann als missbräuchlich, wenn der Nutzer die Dienste und Funktionen oder darin zur Verfügung gestellte Informationen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzungszwecke verwendet, zu rechtswidrigen oder die Rechte von der Mercedes-Benz AG oder Dritten verletzenden Zwecken nutzt oder diese unter Nichteinhaltung weiterer von der Mercedes-Benz AG vorgesehenen Richtlinien nutzt.
X.3 Entsprechende Dienste und Funktionen dürfen insbesondere nicht zur Verbreitung von Informationen genutzt werden, die die folgenden Kriterien erfüllen:
rassistische, menschenverachtende Parolen; Angabe von falschen oder sonst inkorrekten Informationen; beleidigend, ausfällig, belästigend, hasserfüllt, obszön, bedrohend oder sonst anstößig; Angaben, die gesetzliche Vorgaben verletzten oder mit denen geltende Vorgaben nicht ausreichend beachtet bzw. umgesetzt werden (z.B. im Fall von Kennzeichnungs- oder Transparenzpflichten); Informationen, deren Bereitstellung oder Verbreitung eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
X.4 Die Mercedes-Benz AG stellt die Möglichkeit bereit, nach denen Nutzer und andere Personen oder Einrichtungen das Vorhandensein von Einzelinformationen in einem dem Digital Services Act unterfallenden Dienst oder Funktion melden können, die der Nutzer oder die betreffende Person oder Einrichtung als rechtswidrige Inhalte ansehen. Hinweise zu den jeweiligen Kontaktstellen sowie weitere Informationen hierzu finden sich in den rechtlichen Hinweisen. Enthält die Meldung die elektronische Kontaktangabe der meldenden Person oder Einrichtung, so wird eine Empfangsbestätigung gesendet. In diesem Fall teilt die Mercedes-Benz AG der betreffenden Person oder Einrichtung unverzüglich die entsprechende Entscheidung in Bezug auf die gemeldeten Informationen mit und weist dabei auf die möglichen Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung hin.
X.5 Sollten bereitgestellte Informationen gegen die Bestimmungen dieser Ziffern verstoßen und die Mercedes-Benz AG hiervon Kenntnis erlangen (etwa durch Meldung eines Nutzers oder sonstiger Dritter), behält sich die Mercedes-Benz AG das Recht vor, entsprechende Inhalte unverzüglich (ggf. auch nur vorübergehend) zu sperren bzw. zu löschen und alle weiteren erforderlichen Schritte einzuleiten.
X.6 Soweit erforderlich bzw. sachgerecht, werden in diesem Zuge je nach Schwere, Häufigkeit und Anzahl des/der Verstoße(s) folgende Maßnahmen, ggf. auch kumulativ, ergriffen:
(i)vorübergehendes oder endgültiges Löschen von entsprechenden Inhalten;
(ii)vorübergehende Sperrung des jeweiligen Dienstes bzw. der Funktion für den jeweiligen Nutzer, in dessen Zusammenhang der jeweilige Verstoß erfolgt ist; die Sperrung erfolgt je nach Schwere, Häufigkeit und Anzahl des/der Verstoße(s) für einen Zeitraum von 1 Monat, ggf. aber auch für einen längeren Zeitraum von bis zu 6 Monaten;
(ii)vorübergehende Sperrung des jeweiligen Dienstes bzw. der Funktion für den jeweiligen Nutzer, in dessen Zusammenhang der jeweilige Verstoß erfolgt ist; die Sperrung erfolgt je nach Schwere, Häufigkeit und Anzahl des/der Verstoße(s) für einen Zeitraum von 1 Monat, ggf. aber auch für einen längeren Zeitraum von bis zu 6 Monaten;
(iii) bei besonders schwerwiegenden Verstößen ggf. auch die dauerhafte Sperrung des jeweiligen Dienstes bzw. der Funktion für den jeweiligen Nutzer, in dessen Zusammenhang gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen verstoßen wurde, wenn die weitergehende Bereitstellung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen für die Mercedes-Benz AG nicht zumutbar ist;
(iv) vorübergehende Sperrung des Benutzerkontos bzw. Nutzerzugangs zum gesamten Dienste-Angebot, wenn dies auf Grund von Art, Schwere, Häufigkeit und Anzahl des/der Verstoße(s) geboten ist; die Sperrung erfolgt je nach Art, Schwere, Häufigkeit und Anzahl des/der Verstoße(s) für einen Zeitraum von 1 Monat, ggf. aber auch für einen längeren Zeitraum von bis zu 6 Monaten;
(v)bei besonders schwerwiegenden Verstößen ggf. auch die dauerhafte Sperrung des Zugangs zum gesamten Dienste-Angebot, wenn die weitergehende Bereitstellung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen für die Mercedes-Benz AG nicht zumutbar ist, einschließlich Aufnahme der Zugangsdaten, insbesondere der angegeben E-Mail-Adresse und anderer Stammdaten zur Identifizierung von Nutzern, auf eine Sperrliste (Blacklist) mit der Folge, dass ein neuer Nutzungszugang bzw. Inhalte nicht erstellt werden können.
X.7 Etwaige Verpflichtungen zur Zahlung von Entgelten für kostenpflichtige Dienste und Funktionen bleiben von den gemäß X.6 ergriffenen Maßnahmen unberührt.
X.8 In Fällen von X.6 (v) steht der Mercedes-Benz AG ein außerordentliches Kündigungsrecht im Hinblick auf das bestehende Vertragsverhältnis zu. Die Regelungen zur Kündigung, einschließlich des Rechts der Parteien zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 314 BGB, bleiben im Übrigen unberührt.
X.9 Soweit rechtlich erforderlich, wird der Nutzer über die Entscheidung der Mercedes-Benz AG informiert und Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Nach weiterer Stellungnahme wird die Mercedes-Benz AG die Entscheidung nochmals prüfen und eine endgültige Entscheidung über den Umgang mit den betroffenen Inhalten treffen. Es kommen je nach Fall ggf. weiterhin die unter Ziffer X.6 erwähnten Moderationsmaßnahmen zum Einsatz. Der Nutzer erhält eine Benachrichtigung/E-Mail über die getroffene Moderationsentscheidung einschließlich einer Begründung.
X.10 Beschwerden gegen bzw. Anfragen zu Moderationsentscheidungen, einschließlich Entscheidungen gemäß Ziffer X.9, können während eines Zeitraums von mindestens sechs Monaten nach einer Moderationsentscheidung an die Mercedes-Benz AG über das Kontaktformular für Content Reporting und Beschwerden gerichtet werden. Der Tag, an dem der Nutzer bzw. andere Personen oder Einrichtungen von einer Moderationsentscheidung in Kenntnis gesetzt wird / werden, gilt als Beginn des genannten Zeitraums zur Einreichung von Beschwerden. Es ist anzugeben, auf welche Entscheidung sich bezogen wird (z.B. durch Angabe von Datum, Betreff und/oder Aktenzeichen) und was an der Entscheidung beanstandet wird oder näher erläutert werden soll. Die Mercedes-Benz AG bestätigt den Eingang der Beschwerde und wird diese zeitnah bearbeiten. Die Mercedes-Benz AG wird unverzüglich eine begründete Entscheidung mitteilen und auf die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung sowie auf andere verfügbare Rechtsbehelfe hinweisen.
Nutzungsbedingungen Finanzdienste
Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen, Leistungsumfang
X.1 Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die unentgeltliche Nutzung des digitalen Mercedes-Benz Portals, für den Leasing- und Finanzierungsbereich (nachstehend „Portal“) durch den Nutzer. Innerhalb des Portals werden dem Nutzer Funktionalitäten zur Vertragsverwaltung, zur Übermittlung vertragsrelevanter Unterlagen und Erklärungen sowie zur Kommunikation in vertraglichen Angelegenheiten zur Verfügung gestellt.
X.2 Die Mercedes-Benz Benz Bank AG sowie die Mercedes-Benz Leasing Deutschland GmbH (jeweils „Portalanbieter“) behalten sich das Recht vor, das Portal inhaltlich und funktional teilweise oder insgesamt weiterzuentwickeln, zu ändern oder zu ergänzen.
X.3 Der Portalanbieter ist bemüht, eine durchgehende Verfügbarkeit des Portals sicherzustellen. Jedoch können Störungen, vorübergehende Nichterreichbarkeit oder eingeschränkte Nutzbarkeit wegen Wartungsarbeiten nicht ausgeschlossen werden.
Betreiber, Vertragspartner, Vertragsschluss und Vertragsanpassunge
X.1 Betreiber des Portals ist die Mercedes-Benz AG, die das Portal auch anderen Konzerngesellschaften der Mercedes-Benz Group AG zur Nutzung zur Verfügung stellt.
X.2 Der Vertrag zur Nutzung des Portals („Portalnutzungsvereinbarung“) wird zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Portalanbieter geschlossen. Die Portalnutzungsvereinbarung kommt dadurch zustande, dass der Nutzer sich für das Portal registriert, diese Nutzungsbedingungen annimmt und der jeweilige Portalanbieter den Nutzer für das Portal freischaltet. Im Falle einer bereits beendeten Geschäftsbeziehung zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Portalanbieter erklärt der Nutzer sein Einverständnis, dass der Portalanbieter die bereits beendeten Verträge gem. DSGVO aufbewahren darf.
X.3 Der jeweilige Portalanbieter behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen anzupassen. Anpassungen sind vom Nutzer vor Inkrafttreten zu akzeptieren.
Nutzungsvoraussetzungen und Sorgfaltspflichten
X.1 Die Nutzung des Portals setzt voraus, dass der Nutzer über ein aktives Benutzerkonto im Mercedes-Benz Portal der Mercedes-Benz AG verfügt und zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Portalanbieter eine Portalnutzungsvereinbarung besteht. Sind diese Nutzungsvoraussetzungen erfüllt, kann der Nutzer mit seinen Zugangsdaten für sein Benutzerkonto im Mercedes-Benz Portal („Zugangsdaten“) auch auf das Portal für Leasing- und Finanzierungsverträge zugreifen.
X.2 Die Zugangsdaten sind vom Nutzer geheim zu halten und dürfen weder an Dritte weitergegeben noch ungesichert elektronisch gespeichert werden. Bei deren Eingabe ist darauf zu achten, dass Dritte hiervon keine Kenntnis nehmen können.
X.3 Für die Nutzung des Portals benötigt der Nutzer einen Internetzugang. Dieser Internetzugang wird nicht vom Portalanbieter oder Betreiber bereitgestellt.
Bearbeitung von Anfragen und Erklärungen
Der jeweilige Portalanbieter wird Anfragen und Erklärungen des Nutzers innerhalb des Portals ausschließlich anhand der Nutzerangaben bearbeiten. Fehlerhafte Angaben des Nutzers können Fehlleistungen und damit ggf. Schäden für den Nutzer zur Folge haben.
Anzeige- und Unterrichtungspflichten, Zugangssperre
X.1 Stellt der Nutzer den Verlust oder den Diebstahl der Zugangsdaten, deren missbräuchliche Verwendung oder sonstige nicht autorisierte Nutzung fest, hat der Nutzer den jeweiligen Portalanbieter hierüber unverzüglich zu unterrichten („Sperranzeige“). Dies gilt auch für den Fall, dass der Nutzer den Verdacht hat, dass ein Dritter unberechtigt Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt hat oder diese verwendet.
X.2 Nach Eingang der Sperranzeige wird der Zugang des Nutzers zum Portal gesperrt.
X.3 Eine Sperrung kann weiter erfolgen, wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Nutzersicherheit dies rechtfertigen, der Verdacht einer unautorisierten Nutzung besteht oder sonstige wichtige Gründe vorliegen, die eine Sperrung rechtfertigen.
X.4 Der Nutzer wird von der Sperrung unverzüglich unterrichtet.
X.5 Eine Entsperrung ist möglich, wenn die Gründe, die zu einer Sperrung geführt haben, nicht mehr vorliegen.
Digitales Postfach
X.1 Das im Portal angebotene digitale Postfach gilt im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen dem jeweiligen Portalanbieter und Nutzer als elektronisches Kommunikationsmedium, soweit die einzelnen Dokumente, Erklärungen oder sonstige Mitteilungen („Dokumente und Erklärungen“) für das digitale Postfach geeignet sind. Dokumente und Erklärungen werden in elektronischer Form in das digitale Postfach eingestellt. Der jeweilige Portalanbieter oder Nutzer können Dokumente und Erklärungen der jeweils anderen Partei aber auch auf anderem Wege zukommen lassen (z.B. auf dem Postweg). Über die Einstellung von Dokumenten und Erklärungen in das digitale Postfach wird der Nutzer per E-Mail an die im Portal hinterlegte E-Mailadresse informiert („Benachrichtigungs-E-Mail“). Der Nutzer ist verpflichtet, seine jeweils aktuelle E-Mailadresse im Portal zu hinterlegen. Der Kunde und der Portalanbieter verzichten ausdrücklich auf den postalischen Versand dieser Dokumente und Erklärungen.
X.2 Dokumente und Erklärungen, die in das digitale Postfach eingestellt wurden und über deren Einstellung der Nutzer per Benachrichtigungs-E-Mail informiert wurde, gehen spätestens am darauffolgenden Werktag zu.
X.3 In das digitale Postfach eingestellte Dokumente und Erklärungen werden mindestens für 6 Monate nach dem Ende des jeweiligen Vertrages (z.B. des jeweiligen Leasingvertrags) vorgehalten. Nach Ablauf dieser Frist werden die eingestellten Dokumente und Erklärungen ohne weiteren Hinweis gelöscht. Es obliegt dem Nutzer, Dokumente und Erklärungen vor Ablauf der Löschfrist herunterzuladen.
X.4 Der Nutzer verpflichtet sich, den Inhalt des digitalen Postfachs regelmäßig sowie unverzüglich nach Erhalt einer Benachrichtigungs-E-Mail zu überprüfen.
X.5 Der jeweilige Portalanbieter stellt die Unveränderbarkeit der in das digitale Postfach eingestellten Dokumente und Erklärungen sicher.
X.6 Der Nutzer verpflichtet sich, die in das digitale Postfach eingestellten Dokumente regelmäßig – jedoch spätestens nach Erhalt der Benachrichtigungs-E-Mail - abzurufen und deren Inhalte auf Richtigkeit zu prüfen. Einwendungen wegen Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeit eines Dokuments hat der Nutzer gegenüber dem jeweiligen Portalanbieter zu erheben.
Haftung
X.1 Beruht eine nicht autorisierte Nutzung des Portals vor der Sperranzeige auf einer Sorgfaltspflichtverletzung und / oder einer schuldhaften Verletzung der Anzeige- und Unterrichtungspflichten des Nutzers, trägt er den hieraus entstehenden Schaden.
X.2 Sobald der Portalanbieter eine Sperranzeige des Nutzers erhalten hat, übernimmt er alle, danach durch nicht autorisierte Nutzung entstehenden, Schäden. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer in betrügerischer Absicht gehandelt hat.
Laufzeit und Kündigung
X.1 Die Laufzeit für die Nutzung des Mercedes-Benz Portals Portalnutzungsvereinbarung ist unbefristet vereinbart. Das Portal wird zur Durchführung der Geschäftsbeziehung zwischen dem jeweiligen Portalanbieter und Nutzer benötigt. Eine Kündigung vor Ende der Geschäftsbeziehung ist ausgeschlossen. Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung ist der Nutzer jederzeit berechtigt, die Portalnutzung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Der jeweilige Portalanbieter kann nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende kündigen.
X.2 Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der jeweilige Portalanbieter die Verknüpfung mit dem Benutzerkonto des Nutzers im Mercedes-Benz Portal löschen. Es obliegt dem Nutzer etwaige Dokumente und Erklärungen sowie sonstige Daten vor dem Wirksamwerden der Kündigung herunterzuladen. Nach Wirksamwerden der Kündigung ist ein Zugriff auf die im digitalen Postfach vorhandenen Inhalte nicht mehr möglich und der jeweilige Portalanbieter wird dem Nutzer ab dann die für das digitale Postfach vorgesehenen Dokumente und Erklärungen auf dem vor Einrichtung des digitalen Postfachs vereinbarten Weg zukommen lassen. Wurde ein solcher nicht vereinbart, erfolgt deren Versand postalisch.
Stand: 11.12.2025