Gesetz über digitale Dienste
Informationen über die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022
über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (im Folgenden "DDG" genannt).
Soweit der Anbieter (oder nachfolgend auch "Mercedes-Benz", "MBAG", "wir", "uns", "unser" genannt)
auf diesen Webseiten Vermittlungsleistungen im Sinne von Art. 3 (g) DDG anbietet, gelten die nachfolgenden Informationen:
1. Kontaktstelle u. a. für Behörden und Nutzer (gem. Art. 11 DDG und 12 DDG)
Anfragen zum Inhalt und zur Nutzung dieser Websites richten Sie bitte an: dialog.mb@mercedes-benz.com oder verwenden Sie das nachstehende Kontaktformular (siehe Abschnitt 4).
Sie können Ihr Anliegen in Deutsch oder in Englisch an uns richten.
2. Bedingungen (gem. Art. 14 DDG)
Soweit der Anbieter Vermittlungsleistungen im Sinne von Art. 3 (g) DDG auf diesen Webseiten anbietet, stellt er zusätzliche Informationen darüber in diesen Nutzungsbedingungen zur Verfügung.
3. Transparenzberichterstattungspflichten (gem. Art. 15 DDG und 24 II DDG)
Wenn und soweit erforderlich, wird der Anbieter weitere gesetzliche Transparenzpflichten, z. B. aus dem DDG, erfüllen.
4. Meldung von Inhalten, Beschwerden, vertrauenswürdigen Hinweisgebern (gem. 16 DDG, 20 DDG und 22 DDG)
Wenn Sie sich mit einer Anfrage oder Meldung über möglicherweise rechtswidrige Inhalte auf unserer Website, Beschwerden gegen Entscheidungen oder Meldungen als vertrauenswürdiger Hinweisgeber im Sinne des DDG an uns wenden, verwenden Sie bitte dieses Kontaktformular,um Ihr Anliegen gemäß den Anforderungen des DDG vollständig zu beschreiben.
5. Streitbeilegung (gem. Art. 21 DDG)
Nutzer und andere natürliche oder juristische Personen, die von einer Entscheidung im Rahmen des Beschwerdemanagements nach Art. 20 I DDG betroffen sind,
haben die Möglichkeit, sich zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Entscheidungen sowie von Beschwerden, die nicht durch das zur Verfügung gestellte Beschwerdemanagement gelöst werden konnten,
an eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zu wenden.
Bei diesen Streitbeilegungsstellen handelt es sich um unparteiische und unabhängige Einrichtungen, die von den EU-Mitgliedstaaten ermächtigt wurden, insbesondere aufgrund ihres Fachwissens bei der Prüfung solcher Streitigkeiten.
Wir werden uns nach Treu und Glauben mit den ausgewählten zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen in Verbindung setzen, um den Streit beizulegen.
Bislang wurden noch keine entsprechenden Streitbeilegungsstellen zertifiziert. Sobald weitere Informationen zur Verfügung stehen, werden wir Sie hier und/oder auf unseren Websites oder dem jeweiligen Dienst informieren.
Weitere Einzelheiten werden zusammen mit der anfechtbaren Entscheidung mitgeteilt.