Allgemeine Nutzungsbedingungen Online Dienste
Bestimmungen zu Diensten, die Vermittlungsdienste im Sinne des Digital Services Act darstellen, einschließlich Löschen/Sperren von Inhalten und Nutzerzugängen, sonstigen Maßnahmen, Kündigung.
X.1 Die Mercedes-Benz AG stellt ggf. einzelne Dienste und Funktionen bereit, die als Vermittlungsdienste den Vorgaben des Digital Services Act (DSA) unterfallen. Dies gilt z.B. für solche Dienste und Funktionen, in denen von Kunden oder Dritten („Nutzern“) bereitgestellte Informationen in deren Auftrag gespeichert und/oder öffentlich verbreitet werden. In diesem Fall gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
X.2 Die Mercedes-Benz AG behält sich das Recht vor, den Nutzer bei Anzeichen einer missbräuchlichen Nutzung der jeweiligen Dienste oder Funktionen oder einer Nutzung, die gegen die Vorgaben dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen verstoßen, zu sperren oder sonst geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Eine Nutzung gilt insbesondere dann als missbräuchlich, wenn der Nutzer die Dienste und Funktionen oder darin zur Verfügung gestellte Informationen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzungszwecke verwendet, zu rechtswidrigen oder die Rechte von der Mercedes-Benz AG oder Dritten verletzenden Zwecken nutzt oder diese unter Nichteinhaltung weiterer von der Mercedes-Benz AG vorgesehenen Richtlinien nutzt.
X.3 Entsprechende Dienste und Funktionen dürfen insbesondere nicht zur Verbreitung von Informationen genutzt werden, die die folgenden Kriterien erfüllen:
rassistische, menschenverachtende Parolen; Angabe von falschen oder sonst inkorrekten Informationen; beleidigend, ausfällig, belästigend, hasserfüllt, obszön, bedrohend oder sonst anstößig; Angaben, die gesetzliche Vorgaben verletzten oder mit denen geltende Vorgaben nicht ausreichend beachtet bzw. umgesetzt werden (z.B. im Fall von Kennzeichnungs- oder Transparenzpflichten); Informationen, deren Bereitstellung oder Verbreitung eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
X.4 Die Mercedes-Benz AG stellt die Möglichkeit bereit, nach denen Nutzer und andere Personen oder Einrichtungen das Vorhandensein von Einzelinformationen in einem dem Digital Services Act unterfallenden Dienst oder Funktion melden können, die der Nutzer oder die betreffende Person oder Einrichtung als rechtswidrige Inhalte ansehen. Hinweise zu den jeweiligen Kontaktstellen sowie weitere Informationen hierzu finden sich in den rechtlichen Hinweisen. Enthält die Meldung die elektronische Kontaktangabe der meldenden Person oder Einrichtung, so wird eine Empfangsbestätigung gesendet. In diesem Fall teilt die Mercedes-Benz AG der betreffenden Person oder Einrichtung unverzüglich die entsprechende Entscheidung in Bezug auf die gemeldeten Informationen mit und weist dabei auf die möglichen Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung hin.
X.5 Sollten bereitgestellte Informationen gegen die Bestimmungen dieser Ziffern verstoßen und die Mercedes-Benz AG hiervon Kenntnis erlangen (etwa durch Meldung eines Nutzers oder sonstiger Dritter), behält sich die Mercedes-Benz AG das Recht vor, entsprechende Inhalte unverzüglich (ggf. auch nur vorübergehend) zu sperren bzw. zu löschen und alle weiteren erforderlichen Schritte einzuleiten.
X.6 Soweit erforderlich bzw. sachgerecht, werden in diesem Zuge je nach Schwere, Häufigkeit und Anzahl des/der Verstoße(s) folgende Maßnahmen, ggf. auch kumulativ, ergriffen:
(i)vorübergehendes oder endgültiges Löschen von entsprechenden Inhalten;
(ii)vorübergehende Sperrung des jeweiligen Dienstes bzw. der Funktion für den jeweiligen Nutzer, in dessen Zusammenhang der jeweilige Verstoß erfolgt ist; die Sperrung erfolgt je nach Schwere, Häufigkeit und Anzahl des/der Verstoße(s) für einen Zeitraum von 1 Monat, ggf. aber auch für einen längeren Zeitraum von bis zu 6 Monaten;
(iii) bei besonders schwerwiegenden Verstößen ggf. auch die dauerhafte Sperrung des jeweiligen Dienstes bzw. der Funktion für den jeweiligen Nutzer, in dessen Zusammenhang gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen verstoßen wurde, wenn die weitergehende Bereitstellung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen für die Mercedes-Benz AG nicht zumutbar ist;
(iv) vorübergehende Sperrung des Benutzerkontos bzw. Nutzerzugangs zum gesamten Dienste-Angebot, wenn dies auf Grund von Art, Schwere, Häufigkeit und Anzahl des/der Verstoße(s) geboten ist; die Sperrung erfolgt je nach Art, Schwere, Häufigkeit und Anzahl des/der Verstoße(s) für einen Zeitraum von 1 Monat, ggf. aber auch für einen längeren Zeitraum von bis zu 6 Monaten;
(v)bei besonders schwerwiegenden Verstößen ggf. auch die dauerhafte Sperrung des Zugangs zum gesamten Dienste-Angebot, wenn die weitergehende Bereitstellung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen für die Mercedes-Benz AG nicht zumutbar ist, einschließlich Aufnahme der Zugangsdaten, insbesondere der angegeben E-Mail-Adresse und anderer Stammdaten zur Identifizierung von Nutzern, auf eine Sperrliste (Blacklist) mit der Folge, dass ein neuer Nutzungszugang bzw. Inhalte nicht erstellt werden können.
X.7 Etwaige Verpflichtungen zur Zahlung von Entgelten für kostenpflichtige Dienste und Funktionen bleiben von den gemäß X.6 ergriffenen Maßnahmen unberührt.
X.8 In Fällen von X.6 (v) steht der Mercedes-Benz AG ein außerordentliches Kündigungsrecht im Hinblick auf das bestehende Vertragsverhältnis zu. Die Regelungen zur Kündigung, einschließlich des Rechts der Parteien zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 314 BGB, bleiben im Übrigen unberührt.
X.9 Soweit rechtlich erforderlich, wird der Nutzer über die Entscheidung der Mercedes-Benz AG informiert und Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Nach weiterer Stellungnahme wird die Mercedes-Benz AG die Entscheidung nochmals prüfen und eine endgültige Entscheidung über den Umgang mit den betroffenen Inhalten treffen. Es kommen je nach Fall ggf. weiterhin die unter Ziffer X.6 erwähnten Moderationsmaßnahmen zum Einsatz. Der Nutzer erhält eine Benachrichtigung/E-Mail über die getroffene Moderationsentscheidung einschließlich einer Begründung.
X.10 Beschwerden gegen bzw. Anfragen zu Moderationsentscheidungen, einschließlich Entscheidungen gemäß Ziffer X.9, können während eines Zeitraums von mindestens sechs Monaten nach einer Moderationsentscheidung an die Mercedes-Benz AG über das Kontaktformular für Content Reporting und Beschwerden gerichtet werden. Der Tag, an dem der Nutzer bzw. andere Personen oder Einrichtungen von einer Moderationsentscheidung in Kenntnis gesetzt wird / werden, gilt als Beginn des genannten Zeitraums zur Einreichung von Beschwerden. Es ist anzugeben, auf welche Entscheidung sich bezogen wird (z.B. durch Angabe von Datum, Betreff und/oder Aktenzeichen) und was an der Entscheidung beanstandet wird oder näher erläutert werden soll. Die Mercedes-Benz AG bestätigt den Eingang der Beschwerde und wird diese zeitnah bearbeiten. Die Mercedes-Benz AG wird unverzüglich eine begründete Entscheidung mitteilen und auf die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung sowie auf andere verfügbare Rechtsbehelfe hinweisen.
Stand: Mai 2024